Jede Mitarbeitervertreterin und jeder Mitarbeitervertreter kann während der 4jährigen Amtszeit bis zu insgesamt 3 Wochen an Schulungsveranstaltungen teilnehmen. Es besteht Anspruch auf Freistellung und Kostenübernahme (§ 16 und § 17 MAVO).
Aktuelle Angebote finden Sie untenstehend
Bitte bedenken Sie, dass Sie vor Anmeldung einen Freistellungs- und Kostenübernahmeantrag beim Dienstgeber gestellt haben sollten. Diesen Antrag finden Sie auf der Seite der DIAG
Freistellungs- und Kostenübernahmeantrag
Seminarzeiten (inkl. Pausen)