Schulungen für Mitarbeitervertretungen

Jede Mitarbeitervertreterin und jeder Mitarbeitervertreter kann während der 4jährigen Amtszeit bis zu insgesamt 3 Wochen an Schulungsveranstaltungen teilnehmen. Es besteht Anspruch auf Freistellung und Kostenübernahme (§ 16 und § 17 MAVO).

Aktuelle Angebote finden Sie untenstehend

Bitte bedenken Sie, dass Sie vor Anmeldung einen Freistellungs- und Kostenübernahmeantrag beim Dienstgeber gestellt haben sollten. Diesen Antrag finden Sie auf der Seite der DIAG

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Veranstaltungen für Mitarbeitervertretungen

Ihr Ansprechpartner

Rainer Rißmayer (c) Schmitter

Rainer Rißmayer

Fachbereichsleitung Bildungsberatung