Grundkenntnisse der Kirchlichen Arbeits- und Vergütungsordnung (KAVO) sind Voraussetzungen für eine sinnvolle gewinnbringende und auch zufriedenstellende MAV-Arbeit. Bei der Wahrnehmung von Beteiligungsrechten zu Eingruppierung, Arbeitszeit, Kündigung, um nur Einige zu nennen, sind die Regelungen der KAVO zu beachten. Deren sachgerechte Anwendung, Auslegung und Umsetzung ist ein intensiver Lernprozess. Bei dieser Schulung werden systematisch Aufbau und wesentliche Inhalte der KAVO erarbeitet.
Referent: Dr. Georg Souvignier (Dozent an der Bischöflichen Akademie des Bistums Aachen und Mitglied der Regional-KODA-NW)
Das Nell-Breuning-Haus ist ein ganz besonderes Tagungs- und Gästehaus in der Euregio Maas-Rhein. Es ist ein Ort tief verwurzelter Gastfreundschaft für alle Generationen unabhängig von der Herkunft, dem religiösen Bekenntnis und der Lebenssituation der Menschen.. Unsere Küche verwertet überwiegend regionale Produkte und legt Wert auf Nachhaltigkeit und fair gehandelte Produkte. Die meisten Zimmer sind mit Fernseher ausgestattet und im gesamten Haus steht Ihnen gratis WiFi zur Verfügung. Wir bieten unseren Gästen einen 24 Stunden Kaffee- und Kaltgetränkeservice.
Menschen begeistern - unter diesem Leitsatz führen wir unser Haus.
Termin(e): | Montag, 15.01.2024, 9:00 Uhr - Dienstag, 16.01.2024 16:15 Uhr |
Kosten: | 349,00 € pro TN (incl. Seminargebühr, Unterkunft im Einzelzimmer, Vollverpflegung incl. Tagungsgetränke) 319,00 € pro TN ohne Übernachtung und Frühstück |
Ort: | Nell-Breuning-Haus Wiesenstr. 17 52134 Herzogenrath www.nbh.de Adresse auf Karte anzeigen |
Veranstalter: | Nell-Breuning-Haus Referent: Rainer Rißmayer |
Veranstaltungsnummer: | B-4789 |
Anmeldung: | Nell-Breuning-Haus Wiesenstr. 17 52134 Herzogenrath |
E-Mail: | seminar@nbh.de |
Telefon: | 02406/95580 |
Fax: | 02406/4632 |
Grundkurs KAVO
Wenn Sie an dieser Veranstaltung teilnehmen möchten, füllen Sie bitte das folgende Formular aus:
eRECHNUNGEN
Wir Versenden ab 01.01.2025 unsere Rechnungen an die uns bekannte E-Mail-Adresse.
Die Umstellung wurde notwendig, da der Gesetzgeber die E-Rechnung ab dem 1. Januar 2025 für verpflichtend erklärt hat.