„Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser“, so lautet eine Redewendung, die in einer Zeit, in der digitale Überwachungstechnologien immer präsenter werden, eine ganz neue Anwendung findet. Video-, RFID-, Zutrittskontroll- und Zeiterfassungssysteme ermöglichen dem Arbeitgeber sein Eigentum zu sichern, Produktions- und Logistikprozesse zu überwachen, die Qualitätssicherung oder die Erfassung von Arbeitszeiten – doch bleibt es dabei?
Für diese Frage ist es von entscheidender Bedeutung über das notwendige Wissen und die Fähigkeiten zu verfügen, um die Interessen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern effektiv zu vertreten.
Inhalte
Dozentin: Irena Schauer
Das Nell-Breuning-Haus ist ein ganz besonderes Tagungs- und Gästehaus in der Euregio Maas-Rhein. Es ist ein Ort tief verwurzelter Gastfreundschaft für alle Generationen unabhängig von der Herkunft, dem religiösen Bekenntnis und der Lebenssituation der Menschen.. Unsere Küche verwertet überwiegend regionale Produkte und legt Wert auf Nachhaltigkeit und fair gehandelte Produkte. Die meisten Zimmer sind mit Fernseher ausgestattet und im gesamten Haus steht Ihnen gratis WiFi zur Verfügung. Wir bieten unseren Gästen einen 24 Stunden Kaffee- und Kaltgetränkeservice.
Arbeit und Menschenwürde - unter diesem Leitsatz führen wir unser Haus.
Termin(e): | Montag, 18. November 2024, 9:00 Uhr - Dienstag 19. November 2024 15:30 Uhr |
Kosten: | 399,00 € pro TN (incl. Seminargebühr, Unterkunft im Einzelzimmer, Vollverpflegung incl. Tagungsgetränke) 369,00 € pro TN ohne Übernachtung und Frühstück |
Ort: | Nell-Breuning-Haus Wiesenstr. 17 52134 Herzogenrath |
Veranstalter: | Nell-Breuning-Haus |
Veranstaltungsnummer: | B-5053 |
Anmeldung: | Nell-Breuning-Haus Wiesenstr. 17 52134 Herzogenrath |
E-Mail: | seminar@nbh.de |
Telefon: | 02406/95580 |
Fax: | 02406/4632 |
Anmeldefrist bis spätestens: | 10.11.2024 |
MAV „Software und Videoüberwachung“
Wenn Sie an dieser Veranstaltung teilnehmen möchten, füllen Sie bitte das folgende Formular aus:
eRECHNUNGEN
Wir Versenden ab 01.01.2025 unsere Rechnungen an die uns bekannte E-Mail-Adresse.
Die Umstellung wurde notwendig, da der Gesetzgeber die E-Rechnung ab dem 1. Januar 2025 für verpflichtend erklärt hat.