6. Mai 2024
3. Mai 2024
Unter dem 3. Mai 2024 haben die Regierungsfraktionen in Düsseldorf einen Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht, mit dem das preußische Vermögensverwaltungsgesetz zum 1. Juli 2024 aufgehoben werden soll. In diesem Entwurf wird auf die vorgesehenen kircheneigenen Vermögensverwaltungsgesetze verwiesen, deren Inkraftsetzung ebenfalls für den 1. Juli beabsichtigt ist. Die neuen kircheneigenen Vermögensverwaltungsgesetze sind in den letzten Jahren vorbereitet und im Anschluss an die diözesanen Beteiligungsverfahren und eine nochmalige Überarbeitung Ende März 2023 in einer Muster-Fassung für alle (Erz-)Bistümer in NRW veröffentlicht worden.
Alles ist vorbereitet für das große Tauffest am Fuße der Münster-Basilika. Unter freiem Himmel, direkt am Teich des Geroparks wird den Täuflingen das Sakrament gespendet.