Der Arbeitsschutzausschuss und die Rolle der MAV
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Im § 11 des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit – kurz Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) wird die Bildung des Arbeitsschutzausschusses für alle Betriebe mit mehr als zwanzig Beschäftigten festgelegt. Diesem Ausschuss gehören auch zwei von der Mitarbeitervertretung bestimmten MAV-Mitgliedern an.
Der Arbeitsschutzausschuss hat die Aufgabe, Anliegen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung zu beraten. Der Arbeitsschutzausschuss tritt mindestens einmal vierteljährlich zusammen.
In diesem Seminar wollen die gesetzlichen Rahmenbedingungen vorstellen und vor allem die Möglichkeiten und die Rolle der MAV in diesem wichtigen Ausschuss besprechen.
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Der Arbeitsschutzausschuss und die Rolle der MAV
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